Environmental Social Governance (ESG)
Der deutsche Betriff wäre „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ und wird als weitgefasster Begriff für CSR (Corporate Social Responsibility) verwendet. ESG bezeichnet Kriterien für nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen.
ESG-Reporting - Freiwillig oder verpflichtend?
Grundlage für das ESG-Reporting ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie löst die bisherige NFRD (Nonfinancial Reporting Directive) ab. Bisher waren lediglich große Unternehmen von öffentlichem Interesse und mehr als 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Mit der EU-CSR-Direktive änderte sich das seit Januar 2025. Nun sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro in der Pflicht. Kleine und Mittelständische Unternehmen folgen voraussichtlich ab Januar 2026.
Die CSRD ist Teil des Sustainable Finance Framework, mit dem die EU-Kommission Nachhaltigkeit besser in der Wirtschaft verankern will. Zu diesem Framework gehören auch die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und die EU-Taxonomie-Verordnung.
HR Daten im ESG-Reporting
Im ESG-Reporting sollten in Bezug auf Humanressourcen (HR) Daten enthalten sein, die Informationen über die Vielfalt der Belegschaft, die Mitarbeiterzufriedenheit, die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Einhaltung von Arbeitsstandards und -praktiken bieten. Es ist wichtig, dass diese Daten transparent und nachvollziehbar sind, um das Engagement des Unternehmens für soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit zu demonstrieren.
Bei der Erfassung und Konsolidierung der relevanten Zahlen unterstütze ich Sie gern.
Gesetzliche Anforderungen
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Anforderungen an das ESG- Reporting, die Unternehmen beachten müssen. Zu den wichtigsten gehören:
- CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen gemäß dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz einen nichtfinanziellen Bericht erstellen, der Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält.
- Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz (NaDiVeG): Das NaDiVeG verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie bestimmte Banken und Versicherungen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, der Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält.
- Deutscher Corporate Governance Kodex: Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung, die Unternehmen bei der Integration von ESG- Kriterien in ihre Geschäftspraktiken unterstützen sollen.
- EU-Taxonomie-Verordnung: Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, nach denen wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Unternehmen müssen diese Kriterien bei der Berichterstattung über ihre Umweltauswirkungen berücksichtigen.
- Offenlegungsverordnung: Die Offenlegungsverordnung regelt die Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte. Unternehmen müssen Informationen zu ihren ESG-Risiken und -Chancen offenlegen.
Diese gesetzlichen Anforderungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen transparent über ihre ESG-Leistungen berichten und Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern relevante Informationen zur Verfügung stellen.
Die gesetzlichen Anforderungen an ESG-Reporting variieren je nach Land und Rechtsprechung. In einigen Ländern gibt es spezifische Vorschriften oder Richtlinien, die Unternehmen dazu verpflichten, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten. Beispielsweise verlangen die EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung und das deutsche CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz von bestimmten Unternehmen die Offenlegung von ESG- Informationen. Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf ESG-Reporting in dem Land zu beachten, in dem das Unternehmen tätig ist, um die Compliance sicherzustellen.